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v3-1

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) sind auch als PDF zum Download verfügbar. Der Text stellt zugleich auch die Informationen nach der DL-InfoV dar.

1] Präambel

Die esquilin GmbH (im Folgenden „Anbieter“ genannt) ist aus­schließlich ge­werblich und somit mit Gewinnerzielungsabsicht tätig. Insofern ist stets davon auszugehen, dass sämtliche Tä­tigkeiten für Dritte (direkt oder indirekt) grund­sätzlich nur ge­gen Entgelt erbracht werden. Das Angebot richtet sich nicht an Privatpersonen, sondern nur an gewerbliche Abnehmer oder Mitglieder der Freien Berufe (Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte etc.).

2] Geltungsbereich

(1) Der Anbieter zieht es vor, seine Leistungen durch individuelle Verträge zu re­geln.

(2) Die hier vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten so­mit für all jene Fälle, in denen der Anbieter tätig wird oder wer­den soll und keine speziell auf die (angestrebte) Tätigkeit ausdrü­cklich und wirksam verein­barten indi­viduellen Verträge zur An­wendung kommen (in Gänze oder in Tei­len).

(3) Diese AGB dienen ebenfalls dazu, ggf. ent­standene oder künftige Rege­lungslücken zu schließen.

3] Tätigkeitsfelder

(1) Fachliche Tätigkeitsschwerpunkte sind

  • Beratungen zu den Themenfeldern Datenschutz (insb. DSGVO) und Informationssicherheitsmanagement (insb. ISO 27001);
  • Übernahme von Mandaten als Datenschutzbeauftragter (DSB) und/oder Informationssicherheitsbeauftragter (ISB);
  • Durchführung von Audits (Datenschutz nach DSGVO / BDSG), In­formationssicherheitsmanagementsysteme).

Der Anbieter berät und arbeitet auch in angrenzenden Tätig­keitsfeldern.

(2) Leistungen, die aufgrund übergeordneter Regelungen speziel­len Berufs­gruppen vorbehalten sind (insb. Rechtsanwälten, oder Steuerberatern), wer­den vom Anbieter nicht erbracht.

4] Zustandekommen einer Beauftragung

(1) Es steht grundsätzlich jedermann frei, den Anbieter zu beauf­tragen. Ein Auf­trag bzw. ein Vertragsverhältnis kommt zustan­de, indem ein Interessent bzw. Auftraggeber den Anbieter auffordert, für ihn / sie tätig zu werden und der Anbieter diesen Auf­trag entweder durch formelle Bestätigung oder durch Beginn der Ausfüh­rung an­nimmt.

(2) Diese Allgemeinen Vertragsbedingun­gen (AGB) und / oder werbliche Dar­stellungen aller Art (Broschüren, Internet­auftritt) stellen im juristi­schen Sinne kein Angebot dar; es handelt sich lediglich um eine Aufforderung an potentiel­le Auftrag­geber zur Abgabe eines Ange­bots.

(2) Vom Anbieter unterbreitete konkrete Angebote sind stets freiblei­bend, so­fern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist im Angebot genannt wird.

5] Inhalt, Umfang und Dauer einer Beauftra­gung

(1) Der Anbieter arbeitet grundsätzlich im Rahmen von Dienstver­trägen, schuldet somit einen Dienst und kein spezifisches Er­gebnis, sofern nicht aus­drücklich etwas anderes vereinbart ist. Es obliegt dem Auftraggeber, Inhalt und Umfang der Beauftra­gung möglichst präzise zu beschreiben.

(2) Der Anbieter orientiert sich als Dienstleister grundsätz­lich an den Wün­schen seiner Auftraggeber, ist letztlich jedoch in der Gestaltung der Leistungs­erbringung frei. Diese Freiheit um­fasst insbesondere die Art, den Ort und die Tages­zeit der Leis­tungserbringung.

(3) Im Gegensatz zu dienstverpflichteten Arbeitnehmern ist der Anbieter als selbstständiger Dienstleister jederzeit frei, neue oder Folgeaufträ­ge oder Teile hiervon ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen. Des Weiteren steht es dem Anbieter zu, Aufträge aus wichti­gem Grund ab­zubrechen. Wichtige Grün­de wären insbe­sondere

  • Gefährdung des Leumundes des Anbieters bzw. insbes­ondere sei­nes mit der Leistungserbringung be­trauten Repräsentanten (Tä­tigkeit kann recht­lich, ethisch und / oder moralisch erheblich in Zweifel ge­zogen wer­den; Tätigkeit wird mit nicht unerheblicher Wahr­scheinlichkeit absehbar in einen Misserfolg münden, ohne dass dies in der Sphäre des Anbie­ters mit ver­tretbaren Aufwän­den ab­zuwenden wäre;
  • fehlende Unterstützung durch den Auftraggeber (fahr­lässiges oder sogar bewusstes Vorenthalten we­sentlicher Informationen und Un­terlagen; be­wusste Falsch­information durch den Auftrag­geber oder des­sen Beauf­tragten; grundlegende Mängel in der Ko­operation);
  • unüberbrückbare Differenzen über Art, Ort, Umfang und Zeit der Leistungserbringung oder
  • persönliche mit vertretbarem Aufwand nicht abzuwend­ende Ver­hinderung des mit der Leistungser­bringung betrauten Repräsen­tanten des Anbieters (z.B. Krankheit, erhebliche Reiseerschwer­nisse durch Streik, Unwetter).

(4) Im Gegenzug steht es dem Auftraggeber jederzeit frei, die Zusammenar­beit / die konkrete Beauftragung ohne Einhaltung ei­ner Frist zu kündigen und damit zu beenden. Derartige Kün­digungen haben schriftlich und begründet zu erfolgen.

(5) Der Anbieter wird Dritte nur im Einvernehmen mit dem Auf­traggeber ein­beziehen. Nicht als Dritte in diesem Sinne gelten verbundene Unternehmen des Anbieters (Mutter- und Schwesterunternehmen, insbesondere esquilin SL).

6] Vergütung und Abrechnung

(1) Die Tätigkeiten sind grundsätzlich nach zeitlichem Aufwand zu vergüten. Die Vergütung er­folgt im Rahmen von Stundensätzen.

(2) Sofern kein individueller Stundensatz vereinbart ist, sind die Tätigkeiten mit 155 € je angefangener Stunde zuzüglich der jeweils geltenden Umsatz­steuer zu vergüten.

(3) Der Anbieter wird Aufzeichnungen über die von ihm geleisteten Tätigkeiten er­stellen, die Datum, Uhrzeit, Dauer der Tätigkeit und eine Kurzbeschreibung der Tätigkeit enthalten.

(4) Der Anbieter wird dem Auftraggeber die von ihm geleisteten Tätigkeiten je­weils zu Beginn eines Monats für den Vormonat in Rechnung stellen und dabei die Aufzeichnungen nach Absatz 3 beifügen. Der Auftraggeber wird etwaige Ein­wendungen gegen die Aufzeichnungen binnen 10 Tagen nach Zugang ge­genüber dem Anbieter geltend machen. Die Aufzeichnungen gelten mit Zah­lung der korrespondierenden Rechnung oder spätestens mit Ablauf der Prüf­frist als endgültig genehmigt.

(5) Die Parteien sind sich darüber einig, dass für Rechnungen des Anbieters an den Auftraggeber sowie Aufzeichnungen nach Absatz 3 die Textform ausreichend ist. Der Anbieter wird seine Rechnung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail im PDF-Format übermitteln.

7] Erfüllungsort, Auslagen, Reisekosten

(1) Als formeller Erfüllungsort für alle Verträge der Geschäftssitz des Anbie­ters: Max-Beck­mann-Weg 65, 65428 Rüsselsheim a. M. (Deutschland).

(2) Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller notwendigen Auslagen verpflichtet. Aus­lagen gelten als notwendig, sofern ihr Entste­hen

  • im Vorfeld mit dem Auftraggeber vereinbart wurde oder
  • durch die Beauftragung zu erwarten ist (Beispiel: Die Beauftragung macht für den Anbieter Reisetätigkeiten zu Standorten des Auftrag­gebers erforderlich; das Entstehen von Reisekosten ist somit abseh­bar).

(3) Die Höhe der maximal erstattungsfähigen Auslagen für Reisen orientiert sich an den üblichen Sät­zen der Branche bzw. des Unternehmens, für das der Anbieter jeweils tätig ist.

(4) Bei der Wahl des Transportmittels und der Unterkunft ist der Anbieter frei, wird hierbei jedoch wirtschaftliche Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen.

(5) Erforderliche Reisezeiten gelten grundsätzlich als Arbeitszeiten, werden je­doch nur mit 50% des jeweiligen Stundensatzes in Rechnung gestellt. Als Rei­sezeiten gelten notwendige Transferzeiten zwischen dem formellen Erfüllungs­ort und dem sich aus der Auftragserfüllung ergebenden Reiseziel.

Können Reisezeiten zur Leistungserbringung genutzt werden, entfällt die vor­stehende 50-prozentige Ermäßigung für die entsprechenden Zeiten.

(6) Startet der Anbieter seine an sich erstattungsfähige Reise von einem ande­ren Ort als dem formellen Erfüllungsort und ist die Veranlassung für diesen ab­weichenden Ort für den Reisebeginn nicht beim Auftraggeber zu sehen, sind die Reiseaufwände (Auslagen, Zeit) grundsätzlich als fiktive Kosten vom for­mellen Erfüllungsort zu ermittelt. Diese Regelung soll unkalkulierbare Kosten für den Auftraggeber verhindern, sofern der Anbieter aus sonstigen Gründen nicht am formellen Erfüllungsort verweilt.

(7) Ermöglicht der tatsächliche Aufenthaltsort des Anbieters eine günstigere Anreise als dies vom formellen Erfüllungsort möglich wäre, werden nur diese günstigeren Aufwände geltend gemacht – unabhängig davon, aus welchem Grund sich der Anbieter dort aufhält.

(8) Rückreisen sind auch dann zu vergüten, so­fern eine Beauftragung während einer durch diese Beauftra­gung veranlassten Rei­se endet.

8] Fälligkeit und Zahlungsziel, Aufrechnung, Forderungsabtretung

(1) Sowohl die Vergütung als auch die Erstattung von Auslagen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsversand auf das vom Anbieter angege­bene Konto zu zahlen (Zahlungseingang).

(2) Eine Aufrechnung eventueller Forderungen des Auftrag­gebers gegen An­sprüche des Anbieters auf Vergütung und Auslagen­ersatz ist nur bei unbe­strittenen oder rechtskräftig festgestell­ten For­derungen des Auftraggebers zu­lässig.

(3) In Fällen, in denen der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers für Dritte tä­tig ist (insb. sog. Vermittlergeschäft) tritt der Auftraggeber sämtliche Forde­rungen gegen den Dritten in Höhe der jeweils dem Anbieter geschuldeten Be­träge ab. Der Anbieter ermächtigt gleichzeitig den Auftraggeber, die Forderun­gen beim Dritten einzuziehen, um sie mit schuldbefreiender Wirkung an den Anbieter zu zahlen. Eine Offenlegung der Forderungsabtretung ist insofern nur vorgesehen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtun­gen gegenü­ber dem Anbieter nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt (insb. bei Insol­venz des Vermittlers).

9] Haftung und Gewährleistung

(1) Der Anbieter unterhält eine kombinierte Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung, Betriebs-Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelt-Haft­pflicht- und Umweltschadenversicherung (1.500.000,00 € für Vermögensschä­den; 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden bei der Markel Insurance SE, Sophienstraße 26, 80333 München). Der Anbieter wird die Versi­cherung mindestens in dieser Höhe für die Dauer der eingegan­genen Vertrags­verhältnisse aufrechterhalten. Der Auftraggeber kann jederzeit einen entsprechenden Nachweis vom Anbieter verlangen.

(2) Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle vom An­bieter verursachten Schäden unbeschränkt.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Le­bens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(4) Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertrags­pflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ord­nungsgemäße Durchfüh­rung des Vertrages überhaupt erst ermög­licht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrau­en darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorher­sehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maxi­mal jedoch auf den in Absatz 1 genannten Betrag der Deckungssumme, be­schränkt.

(5) Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorgenannten Vorschrif­ten aus­geschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfül­lungsgehilfen des An­bieters.

10] Überlassung und Herausgabe von Unter­lagen

(1) Der Auftraggeber wird dem Anbieter grundsätzlich nur Kopien von Unterlag­en und / oder Daten überlassen. Insofern be­schränkt sich die Sorg­falts- und Da­tensicherungspflicht des Anbieters auf einen ange­messenen Zu­griffsschutz ge­genüber Dritten; ein Schutz vor Be­schädigung oder Untergang ist re­gelmäßig nicht vorgesehen. Sollen ausnahmsweise Original­unterlagen / -Daten überlas­sen werden, wird der Auftraggeber hierauf vorher ausdrücklich hinweisen und ggf. spezi­elle Maßnahmen zur Siche­rung gegen Beschädigung und oder Ver­lust explizit fordern und mit dem Anbieter einvernehmlich ver­einbaren.

(2) Bei Beendigung der Zusammenarbeit kann der Auftraggeber die Vernich­tung und / oder Löschung von Unterlagen und Da­ten für den Zeitpunkt verlan­gen, zu dem alle laufenden Ver­pflichtungen aus dem Vertrag erfüllt sind (insb. Zah­lung ge­schuldeter Vergütungen und Auslagen). Ein sich ggf. aus der DSGVO oder anderen zwingenden Normen ergebender Löschanspruch bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Ein Anspruch auf Ver­nichtung und Löschung besteht nicht, sofern gesetzli­che Auf­bewahrungspflichten die­sem entgegen stehen oder die Unter­lagen in einem Rechtsstreit Verwendung finden.

(4) Ein Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen und Datenträgern be­steht nur, wenn ausnahmsweise Originale übergeben wurden; ein Zurückbehal­tungsrecht des Anbieters besteht nur nach den vorstehenden, sinngemäß an­zuwendenden Regelungen.

11] Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter wird Informationen des Auftraggebers, die dieser als intern oder vertraulich bzw. sinngemäß klassifiziert hat jeweils nur für Zwecke der Er­füllung seiner Aufgaben für den Auftraggeber nutzen. Fehlt es an einer formel­len Klassifizierung und / oder korrespondierenden Kennzeichnung wird der Anbieter solche Informationen sinngemäß behandeln, bei denen aufgrund ihres Wesens von einem Schutzbedarf auszugehen ist.

(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht bzw. nicht mehr, wenn

  • die Information allgemein bekannt ist oder nach Kenntnisnahme von der Information durch den Anbieter allgemein bekannt wird;
  • der Anbieter die Information rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erlangt hat;
  • der Anbieter zu der Weitergabe vorab ausdrücklich vom Auftrag­geber ermächtigt worden ist;
  • oder der Anbieter aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördli­chen Anordnung zur Weitergabe verpflichtet ist. In diesem Fall hat der Anbieter den Auftraggeber über die beabsichtigte Weiter­gabe vorab zu informieren und die gesetzlich zulässigen und er­forderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Wei­tergabe so gering wie möglich zu halten.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, ggf. eingebundene Beschäftigte und weitere Erfüllungsgehilfen des Anbieters im gleichen Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

(4) Die Regelungen zur Wahrung der Vertraulichkeit aus den Absätzen 1 bis 3 sind auch in einer vorvertraglichen Phase anzuwenden, schützen insofern nicht nur die Interessen von Auftraggebern, sondern auch die von Interessen­ten des Anbieters.

(5) Die Regelungen aus den Absätzen 1 bis 4 gelten wechselseitig, unterwerfen also Interessenten und Auftraggeber des Anbieters in gleicher Weise zur Wah­rung der Vertraulichkeit über Informationen des Anbieters.

Der Anbieter weist darauf hin, dass in seiner Sphäre alle Informationen ohne erkennbare Klassifizierung immer der Schutzklasse ‚intern‘ entsprechen und insofern außerhalb seines Unternehmens als vertraulich zu handhaben sind.

(6) Werden durch den Anbieter gem. Ziffer 5, Absatz 5 zulässige Dritte einge­bunden, trägt der Anbieter dafür Sorge, dass die betreffenden Empfänger der Informationen diese vertraulich behandeln und nur für die Zwecke verarbei­ten und nutzen, für die sie die Daten erhalten haben.

12] Geltendes Recht, Gerichtsstand, Abtre­tung von For­derungen gegen den Anbie­ter

(1) Rechte des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis zum An­bieter dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abgetre­ten werden.

(2) Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bun­desrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privat­rechts.

(3) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

(4) Diese AGB ersetzen alle vorherigen AGB des Anbieters.

13] Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder wer­den, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommt.

14] Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 und 14 DSGVO werden in jeweils aktueller Fassung im Internet bereitgehalten (hier) oder auf An­forderung auch in Schriftform übersandt.

15] Kontakt / Anbieterdaten

esquilin GmbH | Max-Beckmann-Weg 65 | 65428 Rüsselsheim a. M.
mails [at] esquilin.de | Tel: +49-6142-7082727

HRB 93307 AG Darmstadt | USt-IdNr. DE295120220
Geschäftsführer: Joerg Weiß

Rüsselsheim am Main, 13. September 2022