Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) sind auch als PDF zum Download verfügbar. Der Text stellt zugleich auch die Informationen nach der DL-InfoV dar.
Präambel
Die esquilin GmbH (im Folgenden „Anbieter“ genannt) ist ausschließlich gewerblich und somit mit Gewinnerzielungsabsicht tätig. Insofern ist stets davon auszugehen, dass sämtliche Tätigkeiten für Dritte (direkt oder indirekt) grundsätzlich nur gegen Entgelt erbracht werden. Das Angebot richtet sich nicht an Privatpersonen, sondern nur an gewerbliche Abnehmer oder Mitglieder der Freien Berufe (Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte etc.).
Geltungsbereich
Der Anbieter zieht es vor, seine Leistungen durch individuelle Verträge zu regeln. Insofern wird die stillschweigende Akzeptanz von Allgemeinen Vertragsbedingungen jeder Art seitens eines Auftraggebers ausgeschlossen bzw. jeder Einbindung in ein Vertragsverhältnis ausdrücklich widersprochen.
Die hier vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten somit für all jene Fälle, in denen der Anbieter tätig wird oder werden soll und keine speziell auf diesen Auftrag ausdrücklich und wirksam vereinbarten individuellen Verträge zur Anwendung kommen (in Gänze oder in Teilen). Diese AGB schließen somit auch ggf. entstandene oder künftige Regelungslücken.
Tätigkeitsfelder
Fachliche Tätigkeitsschwerpunkte sind Datenschutzberatung, Übernahme von Mandaten als Datenschutzbeauftragter, (IT-) Projektmanagement, Informationssicherheits nach ISO/IEC 27001, Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001. Der Anbieter berät und arbeitet auch in angrenzenden Tätigkeitsfeldern.
Leistungen, die aufgrund übergeordneter Regelungen speziellen Berufsgruppen vorbehalten sind (insb. Rechtsanwälten, oder Steuerberatern), werden vom Anbieter nicht erbracht.
Der Anbieter wird Dritte nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber einbeziehen.
Der Anbieter arbeitet grundsätzlich im Rahmen von Dienstverträgen, schuldet somit einen Dienst und kein spezifisches Ergebnis. Ist das Ziel der Beauftragung dennoch ein spezifisches Ergebnis, wird der Anbieter nur beratend für seine Auftraggeber tätig – es sei denn, in einer anderen Regelung wird entsprechendes ausdrücklich vereinbart.
Zustandekommen einer Beauftragung
Es steht grundsätzlich jedermann frei, den Anbieter zu beauftragen. Ein Auftrag bzw. ein Vertragsverhältnis kommt zustande, indem ein Auftraggeber den Anbieter auffordert, für ihn / sie tätig zu werden und der Anbieter diesen Auftrag entweder durch formelle Bestätigung oder durch Beginn der Ausführung annimmt. Insofern sind diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und oder werbliche Darstellungen (Broschüren, Internetauftritt) kein Angebot, sondern lediglich die Aufforderung an potentielle Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots im juristischen Sinne.
Auch konkrete Angebote sind stets freibleibend sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist im Angebot genannt wird.
Inhalt, Umfang und Dauer einer Beauftragung
Es obliegt dem Auftraggeber, Inhalt und Umfang der Beauftragung möglichst präzise zu beschreiben. Arbeiten und Beratungen, die mangels konkreter Vorgaben letztlich nicht den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen, begründen insofern kein über die erbrachte Leistung hinausgehendes Recht, insbesondere kein Recht auf Kürzung eines Entgeltes.
Der Anbieter orientiert sich als Dienstleister grundsätzlich an den Wünschen seiner Auftraggeber, ist letztlich jedoch in der Gestaltung der Leistungserbringung frei. Diese Freiheit umfasst insbesondere die Art, den Ort und die Tageszeit der Leistungserbringung.
Im Gegensatz zu dienstverpflichteten Arbeitnehmern ist der Anbieter als selbstständiger Dienstleister jederzeit frei, Aufträge oder Teile hiervon ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Des Weiteren steht es dem Anbieter zu, Aufträge aus wichtigem Grund abzubrechen. Wichtige Gründe wären insbesondere
a) Gefährdung des Leumundes des Anbieters bzw. insbesondere seines mit der Leistungserbringung betrauten Repräsentanten (Tätigkeit kann rechtlich, ethisch und / oder moralisch in Zweifel gezogen werden; Tätigkeit wird mit nicht unerheblicher Wahrscheinlichkeit absehbar in einen Misserfolg münden, ohne dass dies in der Sphäre des Anbieters mit vertretbaren Aufwänden abzuwenden wäre;
b) fehlende Unterstützung durch den Auftraggeber (fahrlässiges oder sogar bewusstes Vorenthalten wesentlicher Informationen und Unterlagen; bewusste Falschinformation durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten; grundlegende Mängel in der Kooperation);
c) unüberbrückbare Differenzen über Art, Ort, Umfang und Zeit der Leistungserbringung oder
d) persönliche mit vertretbarem Aufwand nicht abzuwendende Verhinderung des mit der Leistungserbringung betrauten Repräsentanten des Anbieters (z.B. Krankheit, erhebliche Reiseerschwernisse durch Streik, Unwetter).
Im Gegenzug steht es dem Auftraggeber jederzeit frei, die Zusammenarbeit / die konkrete Beauftragung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und damit zu beenden. Derartige Kündigungen haben schriftlich und begründet zu erfolgen.
Vergütung und Abrechnung
Die Tätigkeiten sind nach zeitlichem Aufwand zu vergüten. Die Vergütung erfolgt im Rahmen von Stundensätzen.
Sofern kein individueller Stundensatz vereinbart ist, sind die Tätigkeiten mit 145 Euro je angefangener Stunde zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu vergüten.
Der Anbieter wird Aufzeichnungen über die von ihm geleisteten Tätigkeiten erstellen, die Datum, Uhrzeit, Dauer der Tätigkeit und eine Kurzbeschreibung der Tätigkeit enthalten.
Der Anbieter wird dem Auftraggeber die von ihm geleisteten Tätigkeiten jeweils zu Beginn eines Monats für den Vormonat in Rechnung stellen und dabei die Aufzeichnung nach Absatz 3 beifügen. Der Auftraggeber wird etwaige Einwendungen gegen die Aufzeichnung i.S.d. Absatzes 2 binnen 10 Tagen nach Zugang beim Anbieter geltend machen. Nach Ablauf dieser Prüffrist gilt die Aufzeichnung grundsätzlich als genehmigt.
Auslagen, Reisekosten, Erfüllungsort
Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller notwendigen Auslagen verpflichtet. Auslagen gelten als notwendig, sofern ihr Entstehen im Vorfeld mit dem Auftraggeber vereinbart wurde oder durch die Beauftragung zu erwarten ist (Beispiel: Die Beauftragung schließt Reisetätigkeiten für den Anbieter mit ein; das Entstehen von Reisekosten ist somit absehbar).
Die Höhe der maximal erstattungsfähigen Auslagen orientiert sich an den Sätzen der Branche bzw. des Unternehmens, für das der Anbieter tätig ist.
Bei der Wahl des Transportmittels und der Unterkunft ist der Anbieter frei.
Reisezeiten gelten grundsätzlich als Arbeitszeiten, werden jedoch nur mit 50% des jeweiligen Stundensatzes in Rechnung gestellt. Als Reisezeiten gelten Transferzeiten zwischen dem Erfüllungsort und einem hiervon abweichenden Ort zur Leistungserbringung. Rückreisen sind auch dann zu vergüten, sofern eine Beauftragung während einer durch diese Beauftragung veranlassten Reise endet.
Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz des Anbieters: Max-Beckmann-Weg 65, 65428 Rüsselsheim a. M.
Fälligkeit und Zahlungsziel, Aufrechnung, Forderungsabtretung
Sowohl die Vergütung als auch die Erstattung von Auslagen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das vom Anbieter angegebene Konto zu zahlen.
Eine Aufrechnung eventueller Forderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Anbieters auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
In Fällen, in denen der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers für Dritte tätig ist (insb. sog. Vermittlergeschäft) tritt der Auftraggeber sämtliche Forderungen gegen den Dritten in Höhe der jeweils dem Anbieter geschuldeten Beträge ab. Der Anbieter ermächtigt gleichzeitig den Auftraggeber, die Forderungen beim Dritten einzuziehen; eine Offenlegung der Forderungsabtretung ist insofern nur vorgesehen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt (insb. bei Insolvenz des Auftraggebers).
Haftung und Gewährleistung
Der Anbieter unterhält eine kombinierte Vermögensschaden- und Betriebs-Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung bei der Markel Insurance SE, Sophienstraße 26, 80333 München; Versicherungs-Nr.: EX.MPA.20396; Deckungssummer 1,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle vom Anbieter verursachten Schäden unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maximal jedoch auf den in Absatz 1 genannten Betrag der Deckungssumme, beschränkt.
Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Überlassung und Herausgabe von Unterlagen
Der Auftraggeber wird dem Anbieter grundsätzlich nur Kopien von Unterlagen und / oder Daten überlassen. Insofern beschränkt sich die Sorgfalts- und Datensicherungspflicht des Anbieters auf einen angemessenen Zugriffsschutz gegenüber Dritten; ein Schutz vor Beschädigung oder Untergang ist regelmäßig nicht vorgesehen. Sollen ausnahmsweise Originalunterlagen / -Daten überlassen werden, wird der Auftraggeber hierauf vorher ausdrücklich hinweisen und ggf. spezielle Maßnahmen zur Sicherung gegen Beschädigung und oder Verlust explizit fordern und mit dem Anbieter einvernehmlich vereinbaren.
Bei Beendigung der Zusammenarbeit kann der Auftraggeber die Vernichtung und / oder Löschung von Unterlagen und Daten für den Zeitpunkt verlangen, zu dem alle laufenden Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt sind (insb. Zahlung geschuldeter Vergütungen und Auslagen). Ein Anspruch auf Vernichtung und Löschung besteht nicht, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten diesem entgegen stehen oder die Unterlagen in einem Gerichtsverfahren als Beweise verwendet werden oder verwendet werden sollen.
Ein Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen und Daten besteht nur, wenn ausnahmsweise Originale übergeben wurden; ein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters besteht nur nach den vorstehenden, sinngemäß anzuwendenden Regelungen.
Geltendes Recht, Gerichtsstand, Abtretung Forderungen gegen den Anbieter, Datenschutz
Rechte des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis zum Anbieter dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an Dritte abgetreten werden.
Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz insb. gem. Art. 13 und 14 DSGVO entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.
Stand: Mai 2020